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Prinzipdarstellung, keine Bemessung

Geschoss: Nutzlast q_k und Eigenlast g_k belasten die Decke, der Lastabtrag läuft über Wände und Stützen nach unten.

Architektur & Ingenieurbüro

Architektur & Ingenieurbau deutschlandweit

Entwurf, Genehmigung, Tragwerksplanung und Bauleitung für Neubau, Umbau und Bestand. Ein Büro, ein Ansprechpartner.

  • 01

    Entwurf und Statik im Gleichschritt

  • 02

    Nachweise nach Eurocode, Phasen nach HOAI

  • 03

    Offene Modelle statt Insellösungen

Normen und Standards, nach denen wir planen

  • DIN EN 1990
  • DIN EN 1991
  • DIN EN 1992
  • DIN EN 1993
  • DIN EN 1994
  • DIN EN 1995
  • DIN EN 1996
  • DIN EN 1997
  • DIN EN 1998
  • DIN EN 1999
  • HOAI
  • DIN 276
  • DIN 4109
  • GEG
  • LBO
  • BauGB
  • IFC
  • openBIM
  • Revit

02Haltung

Erfahrung trifft moderne Standards.

Mehr als zehn Jahre Praxis im Ingenieurbau, offene Datenformate und klare Abläufe: So arbeiten wir schnell, fachlich sicher und vor allem mit QUALITÄT.

10+Jahre Praxis

01 · Erfahrung

Mehr als zehn Jahre Praxis

Der Gründer arbeitet seit über einem Jahrzehnt an Tragwerken, von der Berechnung bis zur Projektleitung. Diese Praxis fließt in jede Entscheidung ein.

02 · Tempo

Schnell, weil vorbereitet

Klare Abläufe, digitale Werkzeuge und kurze Wege zwischen Entwurf und Statik sparen Abstimmungszeit. Wie schnell wir bei Ihrem Vorhaben sein können, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

03 · Expertise

Fachlich fundiert

Tragwerksplanung nach Eurocode, Entwurf und Genehmigung nach Bauordnungsrecht: Wir erklären, was wir tun und warum.

04 · Qualität

Qualität vor allem

Prüffähige Unterlagen, nachvollziehbare Berechnungen und Pläne, nach denen sich bauen lässt. Wir messen uns an dem, was auf der Baustelle ankommt.

03Leistungen

Architektur und Ingenieurbau, aufeinander abgestimmt

Vom ersten Entwurf bis zur Abnahme planen und rechnen wir in einem Büro. Sie können die gesamte Kette beauftragen oder einzelne Leistungen.

Alle Leistungen

A7 Leistungen

Architektur

Entwurf, Genehmigung, Ausführung, Vergabe und Bauleitung, mit Schwerpunkt auf Umbau und Bestand.

  • A1Entwurf und Genehmigung

    • MachbarkeitLP 1–2
    • Entwurf und VorplanungLP 1–3
    • BauantragLP 4
  • A2Ausführung und Bau

    • AusführungsplanungLP 5
    • Ausschreibung und VergabeLP 6–7
    • BauleitungLP 8–9
  • A3Im Bestand

I7 Leistungen

Ingenieurbau

Tragwerksplanung, Statik im Umbau, Gutachten, Prüfung und digitale Koordination.

  • I1Tragwerk und Statik

    • TragwerksplanungLP 1–6
    • Statik im UmbauLP 2–5
    • PV und DachlastenLP 3–4
  • I2Erfassen und Prüfen

    • BestandserfassungLP 1–3
    • GutachtenLP 1
    • Statische PrüfungLP 3–5
  • I3Digitale Koordination

    • BIMLP 2–3, 5, 9

04Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe

Der Weg folgt den Leistungsphasen der HOAI. Er gibt Ihnen an jedem Punkt etwas in die Hand, über das Sie entscheiden können.

LP 1 · 01 / 09

Gespräch und Grundlagen

  1. LP 1

    Klären, was gebraucht wird

    Grundlagenermittlung

    Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?

    Architektur

    • Aufgabenstellung auf Grundlage Ihrer Vorgaben klären
    • Ortsbesichtigung
    • Beraten zum gesamten Untersuchungsbedarf
    • Ergebnisse zusammenfassen und dokumentieren

    Ingenieurbau

    • Planungsabsichten zusammenstellen und im Benehmen mit der Objektplanung klären
    • Vorhandene Unterlagen und Bestand sichten
  2. LP 2

    Lösungen vergleichen

    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

    Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.

    Architektur

    • Grundlagen analysieren, Zielvorstellungen abstimmen und auf Zielkonflikte hinweisen
    • Vorplanung mit Varianten nach gleichen Anforderungen erarbeiten und bewerten
    • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
    • Kostenschätzung und Terminplan

    Ingenieurbau

    • Statisch-konstruktive Beratung zu Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
    • Tragwerkslösungen vergleichen: Baustoffe, Bauarten, Konstruktionsraster, Gründungsart
    • Mitwirken bei Kostenschätzung und Terminplanung
  3. LP 3

    Den Entwurf durcharbeiten

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.

    Architektur

    • Entwurf erarbeiten und die Beiträge der Fachplaner integrieren
    • Objektbeschreibung
    • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
    • Kostenberechnung und Terminplan fortschreiben

    Ingenieurbau

    • Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
    • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
    • Hauptabmessungen und konstruktive Details festlegen
    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz überschlägig ermitteln
  4. LP 4

    Genehmigung beantragen

    Genehmigungsplanung

    Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.

    Architektur

    • Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen erarbeiten
    • Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen einschließlich Verhandlungen mit Behörden
    • Vorlagen einreichen und bei Rückfragen anpassen

    Ingenieurbau

    • Prüffähige statische Berechnung unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen
    • Positionspläne für das Tragwerk
    • Tragwerksunterlagen zur Genehmigung zusammenstellen
    • Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren
  5. LP 5

    Pläne zum Bauen

    Ausführungsplanung

    Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.

    Architektur

    • Ausführungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung erarbeiten
    • Ergebnisse der Fachplaner koordinieren und integrieren
    • Terminplan fortschreiben
    • Pläne während der Bauausführung fortschreiben

    Ingenieurbau

    • Ergebnisse aus Entwurf und Genehmigung durcharbeiten
    • Schalpläne und zeichnerische Darstellung der Konstruktionen, zum Beispiel Bewehrungspläne
    • Stahl- und Stücklisten als Ergänzung
    • Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren fortführen
  6. LP 6

    Ausschreibung vorbereiten

    Vorbereitung der Vergabe

    Leistungen werden so beschrieben und mit Mengen unterlegt, dass Firmen vergleichbare Angebote abgeben können.

    Architektur

    • Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse aufstellen, Mengen ermitteln
    • Schnittstellen zwischen den Leistungsbereichen abstimmen
    • Kosten aus bepreisten Leistungsverzeichnissen ermitteln und kontrollieren

    Ingenieurbau

    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz als Ergebnis der Ausführungsplanung ermitteln
    • Beitrag zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungsverzeichnis des Tragwerks
  7. LP 7

    Firmen auswählen

    Mitwirkung bei der Vergabe

    Angebote werden eingeholt, geprüft und verglichen. Sie erhalten einen begründeten Vorschlag, wen Sie beauftragen sollten.

    Architektur

    • Angebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel aufstellen
    • Bietergespräche führen
    • Vergabevorschläge erarbeiten und das Verfahren dokumentieren
    • Ausschreibungsergebnisse mit der Kostenberechnung vergleichen

    Ingenieurbau

    • Auf Wunsch: Mitwirken bei Prüfung und Wertung der Angebote zum Tragwerk
    • Auf Wunsch: Mitwirken beim Kostenanschlag
  8. LP 8

    Bauen begleiten

    Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

    Auf der Baustelle wird kontrolliert, ob so gebaut wird, wie geplant und genehmigt. Kosten und Termine bleiben im Blick.

    Architektur

    • Ausführung gegen Genehmigung, Verträge, Pläne und Regeln der Technik überwachen
    • Terminplan, Bautagebuch, gemeinsames Aufmaß und Rechnungsprüfung
    • Kostenkontrolle und Kostenfeststellung
    • Abnahme organisieren und Überwachen der Mängelbeseitigung

    Ingenieurbau

    • Auf Wunsch: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks gegen die geprüften statischen Unterlagen
    • Auf Wunsch: Kontrolle von Baubehelfen wie Gerüsten oder Baugrubensicherungen
    • Bei Umbauten: Mitwirken bei der Überwachung der Tragwerkseingriffe
  9. LP 9

    Nach der Übergabe

    Objektbetreuung

    Die Verantwortung endet nicht mit der Übergabe: Mängel werden vor Ablauf der Verjährungsfristen gesichtet und bewertet.

    Architektur

    • Mängel fachlich bewerten, die innerhalb der Verjährungsfristen auftreten, längstens bis zu fünf Jahre nach Abnahme
    • Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen gegenüber den ausführenden Firmen
    • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

    Ingenieurbau

    • Auf Wunsch: Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von Einflüssen auf die Standsicherheit

Sie müssen nicht alle Schritte beauftragen. Das Honorar vereinbaren wir vor Beginn in Textform, bezogen auf die gewählten Leistungsphasen.

05Digitale Planung

BIM: ein Modell, auf das sich alle beziehen

Wir planen Architektur und Tragwerk in einem digitalen Modell. Was früher in getrennten Plänen steckte, lässt sich so gemeinsam prüfen, bevor gebaut wird.

IFC · openBIMBestandHaustechnikTragwerkArchitektur

Axonometrie

Schema, ohne Maßstab

Geometrie und Informationen liegen in einem Modell, aus dem Pläne und Mengen abgeleitet werden.

Ebenen: Architektur · Tragwerk

Was Sie davon haben

  • 01

    Konflikte zwischen den Gewerken fallen vor Baubeginn auf

  • 02

    Verlässlichere Mengen als Grundlage für die Ausschreibung

  • 03

    Eine Dokumentation, die dem gebauten Zustand entspricht

BIM lohnt sich nicht bei jedem Vorhaben.

Bei einfachen Projekten sagen wir das offen. In der HOAI ist die Modellbearbeitung eine Besondere Leistung und wird gesondert vereinbart.

06Projekte

Projekte und Referenzen

Hier zeigen wir realisierte und laufende Projekte.

Projekte folgen

Wir stellen Projekte ein, sobald Abbildungen und Angaben freigegeben sind. Wenn Sie vorab Beispiele zu einem bestimmten Thema sehen möchten, fragen Sie uns direkt.

07Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie anrufen

Die Fragen, die Bauherren, Eigentümer und Planungsbüros am häufigsten stellen.

Immer dann, wenn tragende Bauteile neu entstehen oder verändert werden: beim Neubau, beim Anbau, bei der Aufstockung, beim Öffnen einer tragenden Wand, beim Dachausbau oder wenn ein Bauteil zusätzliche Lasten bekommt, etwa durch eine Solaranlage.

Für genehmigungspflichtige Vorhaben verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis als Teil der Bauvorlagen, in Bremen nach § 66 BremLBO, in Niedersachsen nach § 65 NBauO. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt diese Pflicht, die Sicherheit des Bauteils aber nicht. Im Zweifel genügt oft ein kurzer Ortstermin, um das zu klären.

Meist beides, aber nicht immer in einer Person. Die Objektplanung, also Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Bauleitung, liegt traditionell bei Architekten. Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich die Statik, liegt bei Bauingenieuren. Bei einem Neubau brauchen Sie in der Regel beide Leistungen. Bei einem Wanddurchbruch genügt oft ein Tragwerksplaner, bei einem Bauantrag für ein einfaches Vorhaben eine bauvorlageberechtigte Person.

Bei uns kommen beide Leistungen aus einem Büro. Das spart Schnittstellen und Abstimmungsrunden. Welche Berufsbezeichnungen und Kammereintragungen unser Büro führt, steht auf der Seite Qualifikation und im Impressum.

Schritt 1: Wir klären, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, unter die Genehmigungsfreistellung fällt oder ein vereinfachtes beziehungsweise umfassendes Genehmigungsverfahren braucht.

Schritt 2: Eine bauvorlageberechtigte Person erstellt die Bauvorlagen. Dazu gehören Zeichnungen, Baubeschreibung und die bautechnischen Nachweise, zum Beispiel die Statik.

Schritt 3: Die Unterlagen werden eingereicht, je nach Land und Gemeinde auf unterschiedlichen Wegen, heute meist digital. Die Regeln des Bauortes gelten.

Schritt 4: Die Bauaufsicht prüft den Antrag und fragt bei Bedarf nach. Am Ende steht der Bescheid.

Wie lange das dauert, hängt vom Verfahren, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von der Behörde ab. Eine feste Dauer versprechen wir nicht.

Die Prüfstatik ist die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Ob und für welche Gebäude sie nötig ist, regelt die Landesbauordnung. In Bremen führen sie anerkannte Prüfingenieure für Standsicherheit im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde durch. Vorgeschrieben ist sie dort bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 und bei einigen anderen Bauwerken nur, wenn ein Kriterienkatalog es verlangt. Bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 entfällt sie grundsätzlich, die Bauaufsicht kann sie im begründeten Einzelfall aber fordern (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen ist der Nachweis unter anderem bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 zu prüfen (§ 65 NBauO).

Wer die Statik erstellt, prüft sie nicht selbst. Dieses Vier-Augen-Prinzip schützt Sie als Bauherr. Davon zu unterscheiden ist die private statische Prüfung, die Sie selbst beauftragen, etwa als Zweitmeinung.

Eine pauschale Antwort wäre unseriös, denn das Honorar hängt von mehreren Faktoren ab: von den anrechenbaren Kosten des Vorhabens, vom Schwierigkeitsgrad (die HOAI kennt fünf Honorarzonen), von den beauftragten Leistungsphasen und davon, ob im Bestand gebaut wird. Besondere Leistungen wie BIM-Modellierung oder Gutachten kommen gesondert hinzu.

Die Honorartafeln der HOAI sind Orientierungswerte. Das Honorar vereinbaren wir mit Ihnen vor Beginn in Textform, bezogen auf genau die Leistungen, die Sie beauftragen. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, was Sie bekommen und womit Sie rechnen können.

BIM bedeutet, dass das Gebäude als digitales Modell geplant wird, in dem alle Fachplanungen zusammenlaufen. Für Bauherren zählen vor allem drei Dinge: Konflikte zwischen den Gewerken fallen früh auf und nicht erst auf der Baustelle. Mengen und Kosten lassen sich verlässlicher aus dem Modell ableiten. Und nach der Fertigstellung haben Sie eine Dokumentation, die dem gebauten Zustand entspricht.

Der Nutzen wächst mit Größe und Komplexität des Vorhabens. Bei einfachen Projekten kann klassische Planung genügen. Die HOAI führt die Modellbearbeitung als Besondere Leistung, sie wird deshalb gesondert vereinbart.

08Kontakt

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben

Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Wir hören zu, geben eine erste Einschätzung und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.

  • Adresse: Hastedter Dorfstraße 20
    28207 Bremen

  • ErreichbarMo–Fr 09:00–18:00

Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, und wir senden Ihnen unsere Leistungsübersicht mit den Leistungsphasen zu.

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Wenn Sie lieber angerufen werden möchten.

Je konkreter, desto genauer kann die erste Antwort sein. Das Formular nimmt keine Anhänge an. Bitte senden Sie Pläne und Unterlagen per E-Mail.

Pflichtfeld. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.