Ingenieurbau
Statik für Umbau, Wanddurchbruch und Aufstockung
Wir rechnen nach, wohin die Lasten gehen, bevor eine tragende Wand geöffnet oder ein Geschoss aufgesetzt wird.
08Ingenieurbau
01Überblick
Die Tragwerksplanung stellt sicher, dass ein Gebäude seine Lasten sicher in den Boden ableitet: Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee und Wind. Wir entwickeln das Tragwerk von der ersten Skizze an, rechnen es nach den Eurocodes mit den Nationalen Anhängen und liefern prüffähige Berechnungen und Pläne für Bauaufsicht und Prüfingenieur.
Ob Stahlbeton, Stahl, Holz oder Mauerwerk: Wir vergleichen Varianten und wählen die, die sicher und wirtschaftlich zugleich ist. Das spart Material, ohne an der Sicherheit zu sparen. Nach § 51 HOAI umfasst die Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6. Die Überwachung auf der Baustelle gehört nicht dazu und kann gesondert vereinbart werden.
Einordnung in die HOAI
Die Grundleistungen der Tragwerksplanung umfassen nach § 51 HOAI die Leistungsphasen 1 bis 6. Bauüberwachung (Leistungsphase 8) und Objektbetreuung sind kein Teil davon; die ingenieurtechnische Kontrolle des Tragwerks ist eine Besondere Leistung.
02Leistungsumfang
8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.
03Leistungsphasen
Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.
Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.
LP 1
Grundlagenermittlung
Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?
Das halten Sie am Ende in der Hand
Ingenieurbau in dieser Phase
LP 2
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Ingenieurbau in dieser Phase
LP 3
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Ingenieurbau in dieser Phase
LP 4
Genehmigungsplanung
Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Ingenieurbau in dieser Phase
LP 5
Ausführungsplanung
Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Ingenieurbau in dieser Phase
LP 6
Vorbereitung der Vergabe
Leistungen werden so beschrieben und mit Mengen unterlegt, dass Firmen vergleichbare Angebote abgeben können.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Ingenieurbau in dieser Phase
04Auftraggeber
Diese Leistung beauftragen vor allem:
Planungsbüros ohne eigene Tragwerksplanung
Private Bauherren
Bauträger und Investoren
Gewerbe- und Industriebauherren
05Häufige Fragen
Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.
Das regelt die Landesbauordnung des Bauorts. In Bremen muss der Standsicherheitsnachweis bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 von einer Person erstellt werden, die in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch), oder von einem anerkannten Prüfingenieur für Standsicherheit (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen müssen Nachweise, die die Bauaufsicht nicht prüft, von einer Person aus der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen oder eines anderen Landes stammen (§ 65 Absatz 4 NBauO). Geprüft wird der Nachweis zum Beispiel bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Die Prüfung nimmt die Bauaufsicht vor, in Bremen durch anerkannte Prüfingenieure in ihrem Auftrag. Welche Regeln an Ihrem Bauort gelten und wer was unterschreibt, klären wir vor dem Auftrag.
Nach den Eurocodes, den europäischen Bemessungsnormen DIN EN 1990 bis DIN EN 1999, jeweils zusammen mit dem deutschen Nationalen Anhang. Sie sind in Deutschland bauaufsichtlich eingeführt. Die Normen werden derzeit zu einer zweiten Generation überarbeitet. Wir planen immer nach dem Stand, der für Ihren Bauantrag gilt.
Zu den Grundleistungen zählen nach § 51 HOAI die Phasen 1 bis 6, also Beratung, Tragwerkskonzept, Berechnung, Genehmigungsunterlagen, Positions-, Schal- und Bewehrungspläne sowie Mengen für die Ausschreibung. Besondere Leistungen werden gesondert vereinbart, zum Beispiel Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau, Nachweise von Anschlüssen, Heißbemessung im Brandschutz oder die Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle.
Immer dann, wenn tragende Bauteile neu entstehen oder verändert werden: beim Neubau, beim Anbau, bei der Aufstockung, beim Öffnen einer tragenden Wand, beim Dachausbau oder wenn ein Bauteil zusätzliche Lasten bekommt, etwa durch eine Solaranlage.
Für genehmigungspflichtige Vorhaben verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis als Teil der Bauvorlagen, in Bremen nach § 66 BremLBO, in Niedersachsen nach § 65 NBauO. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt diese Pflicht, die Sicherheit des Bauteils aber nicht. Im Zweifel genügt oft ein kurzer Ortstermin, um das zu klären.
Passende LeistungenTragwerksplanungStatik im Umbau
Meist beides, aber nicht immer in einer Person. Die Objektplanung, also Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Bauleitung, liegt traditionell bei Architekten. Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich die Statik, liegt bei Bauingenieuren. Bei einem Neubau brauchen Sie in der Regel beide Leistungen. Bei einem Wanddurchbruch genügt oft ein Tragwerksplaner, bei einem Bauantrag für ein einfaches Vorhaben eine bauvorlageberechtigte Person.
Bei uns kommen beide Leistungen aus einem Büro. Das spart Schnittstellen und Abstimmungsrunden. Welche Berufsbezeichnungen und Kammereintragungen unser Büro führt, steht auf der Seite Qualifikation und im Impressum.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung
Ein Tragwerksplaner entwirft und berechnet das Gerüst eines Gebäudes: Fundamente, Wände, Stützen, Decken, Träger und Dach. Er weist nach, dass das Bauwerk seine Lasten sicher abträgt und dabei gebrauchstauglich bleibt. Das Ergebnis ist die statische Berechnung, ergänzt durch Pläne für Bewehrung, Stahl- oder Holzbauteile.
„Statiker“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Maßgeblich ist, wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf, und das regelt das Land des Bauorts. In Bremen ist das bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 eine Person, die in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer eingetragen ist, oder ein anerkannter Prüfingenieur für Standsicherheit (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen müssen Nachweise, die die Bauaufsicht nicht prüft, von einer Person aus der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen oder eines anderen Landes stammen (§ 65 Absatz 4 NBauO).
Passende LeistungenTragwerksplanung
Die Prüfstatik ist die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Ob und für welche Gebäude sie nötig ist, regelt die Landesbauordnung. In Bremen führen sie anerkannte Prüfingenieure für Standsicherheit im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde durch. Vorgeschrieben ist sie dort bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 und bei einigen anderen Bauwerken nur, wenn ein Kriterienkatalog es verlangt. Bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 entfällt sie grundsätzlich, die Bauaufsicht kann sie im begründeten Einzelfall aber fordern (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen ist der Nachweis unter anderem bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 zu prüfen (§ 65 NBauO).
Wer die Statik erstellt, prüft sie nicht selbst. Dieses Vier-Augen-Prinzip schützt Sie als Bauherr. Davon zu unterscheiden ist die private statische Prüfung, die Sie selbst beauftragen, etwa als Zweitmeinung.
Passende LeistungenStatische PrüfungTragwerksplanung
Die Landesbauordnungen nennen als bautechnische Nachweise unter anderem Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz (Bremen: § 66 BremLBO, Niedersachsen: § 65 NBauO). Der Schallschutz wird meist nach DIN 4109 nachgewiesen. Hinzu kommt der energetische Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit der Reform 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz geführt wird.
Für Brandschutznachweise gelten je nach Gebäudeklasse eigene Anforderungen, etwa eine Prüfung oder die Erstellung durch eingetragene Brandschutzplaner. Wir erstellen die Nachweise, für die wir qualifiziert sind, und koordinieren Fachleute für die übrigen. Welche Nachweise Ihr Vorhaben braucht, klären wir am Anfang der Genehmigungsplanung.
Passende LeistungenBauantragTragwerksplanung
Eine pauschale Antwort wäre unseriös, denn das Honorar hängt von mehreren Faktoren ab: von den anrechenbaren Kosten des Vorhabens, vom Schwierigkeitsgrad (die HOAI kennt fünf Honorarzonen), von den beauftragten Leistungsphasen und davon, ob im Bestand gebaut wird. Besondere Leistungen wie BIM-Modellierung oder Gutachten kommen gesondert hinzu.
Die Honorartafeln der HOAI sind Orientierungswerte. Das Honorar vereinbaren wir mit Ihnen vor Beginn in Textform, bezogen auf genau die Leistungen, die Sie beauftragen. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, was Sie bekommen und womit Sie rechnen können.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung
Ja. Wir arbeiten als Tragwerksplaner auch für Projekte, die andere Büros entwerfen, und tauschen Pläne und Modelle in dem Format aus, das Ihr Büro nutzt, auf Wunsch über IFC. Sprechen Sie uns früh an: Je eher das Tragwerk mitgedacht wird, desto weniger Änderungen kosten später Zeit. Die übernommenen Leistungsphasen halten wir in der Beauftragung eindeutig fest.
Passende LeistungenTragwerksplanungBIM
06Weiterlesen
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Architektur und Tragwerk in einem gemeinsamen Modell, offen austauschbar und früh auf Kollisionen geprüft.
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Eine unabhängige Zweitmeinung zu Berechnungen und Plänen, im Auftrag von Bauherren, Banken oder Bauträgern.
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Aus Ihren Anforderungen wird ein Konzept, das Sie vergleichen und beurteilen können: mit Varianten, Kostenrahmen und Tragwerksidee.
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Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.