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08Ingenieurbau

Tragwerksplanung und Statik für Neubau, Umbau und Bestand

Prüffähige Statik nach Eurocode für Neubau, Umbau und Bestand, entwickelt gemeinsam mit dem Entwurf.
  • LP 1–6
  • Ingenieurbau
  • Deutschlandweit

01Überblick

Worum es geht

Die Tragwerksplanung stellt sicher, dass ein Gebäude seine Lasten sicher in den Boden ableitet: Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee und Wind. Wir entwickeln das Tragwerk von der ersten Skizze an, rechnen es nach den Eurocodes mit den Nationalen Anhängen und liefern prüffähige Berechnungen und Pläne für Bauaufsicht und Prüfingenieur.

Ob Stahlbeton, Stahl, Holz oder Mauerwerk: Wir vergleichen Varianten und wählen die, die sicher und wirtschaftlich zugleich ist. Das spart Material, ohne an der Sicherheit zu sparen. Nach § 51 HOAI umfasst die Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6. Die Überwachung auf der Baustelle gehört nicht dazu und kann gesondert vereinbart werden.

Einordnung in die HOAI

Die Grundleistungen der Tragwerksplanung umfassen nach § 51 HOAI die Leistungsphasen 1 bis 6. Bauüberwachung (Leistungsphase 8) und Objektbetreuung sind kein Teil davon; die ingenieurtechnische Kontrolle des Tragwerks ist eine Besondere Leistung.

02Leistungsumfang

Was Sie erhalten

8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.

  1. 01Statische Berechnung und Standsicherheitsnachweis, prüffähig für Bauaufsicht und Prüfingenieur
  2. 02Tragwerkskonzept und Variantenvergleich in Vorplanung und Entwurf
  3. 03Bemessung in Stahlbeton, Stahl, Holz und Mauerwerk nach Eurocode
  4. 04Lastenplan und Gründungsberatung als Grundlage für die Baugrundbeurteilung
  5. 05Positionspläne sowie Schal- und Bewehrungspläne
  6. 06Konstruktionspläne im Stahl- und Holzbau mit Leitdetails
  7. 07Mengenermittlung für Betonstahl, Stahl und Holz als Beitrag zur Ausschreibung
  8. 08Abstimmung mit Prüfingenieur und Bauaufsicht

03Leistungsphasen

Wo „Tragwerksplanung“ in der HOAI steht

Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  • LP 1

    Klären, was gebraucht wird

    Grundlagenermittlung

    Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Eine klar beschriebene Aufgabenstellung
    • Eine erste Einschätzung zu Machbarkeit und Untersuchungsbedarf
    • Entscheidungshilfen für die Auswahl weiterer Fachplaner

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Planungsabsichten zusammenstellen und im Benehmen mit der Objektplanung klären
    • Vorhandene Unterlagen und Bestand sichten
  • LP 2

    Lösungen vergleichen

    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

    Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Planungskonzept mit Varianten in Zeichnungen
    • Kostenschätzung nach DIN 276
    • Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen
    • Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Statisch-konstruktive Beratung zu Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
    • Tragwerkslösungen vergleichen: Baustoffe, Bauarten, Konstruktionsraster, Gründungsart
    • Mitwirken bei Kostenschätzung und Terminplanung
  • LP 3

    Den Entwurf durcharbeiten

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, bei Gebäuden meist im Maßstab 1:100
    • Objektbeschreibung
    • Kostenberechnung nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenschätzung
    • Fortgeschriebener Terminplan

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
    • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
    • Hauptabmessungen und konstruktive Details festlegen
    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz überschlägig ermitteln
  • LP 4

    Genehmigung beantragen

    Genehmigungsplanung

    Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Vollständige, geprüfte Bauvorlagen
    • Eingereichten Antrag samt bautechnischen Nachweisen
    • Anträge auf Abweichungen oder Befreiungen, falls nötig

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Prüffähige statische Berechnung unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen
    • Positionspläne für das Tragwerk
    • Tragwerksunterlagen zur Genehmigung zusammenstellen
    • Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren
  • LP 5

    Pläne zum Bauen

    Ausführungsplanung

    Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, je nach Bedarf im Maßstab 1:50 bis 1:1
    • Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerks
    • Aufeinander abgestimmte Fachpläne

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Ergebnisse aus Entwurf und Genehmigung durcharbeiten
    • Schalpläne und zeichnerische Darstellung der Konstruktionen, zum Beispiel Bewehrungspläne
    • Stahl- und Stücklisten als Ergänzung
    • Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren fortführen
  • LP 6

    Ausschreibung vorbereiten

    Vorbereitung der Vergabe

    Leistungen werden so beschrieben und mit Mengen unterlegt, dass Firmen vergleichbare Angebote abgeben können.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen
    • Vergabeterminplan und Vergabeunterlagen
    • Kostenkontrolle der bepreisten Leistungsverzeichnisse gegen die Kostenberechnung

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz als Ergebnis der Ausführungsplanung ermitteln
    • Beitrag zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungsverzeichnis des Tragwerks

04Auftraggeber

Für wen wir das tun

Diese Leistung beauftragen vor allem:

  • 01

    Planungsbüros ohne eigene Tragwerksplanung

  • 02

    Private Bauherren

  • 03

    Bauträger und Investoren

  • 04

    Gewerbe- und Industriebauherren

05Häufige Fragen

Fragen zu „Tragwerksplanung“

Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.

Das regelt die Landesbauordnung des Bauorts. In Bremen muss der Standsicherheitsnachweis bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 von einer Person erstellt werden, die in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch), oder von einem anerkannten Prüfingenieur für Standsicherheit (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen müssen Nachweise, die die Bauaufsicht nicht prüft, von einer Person aus der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen oder eines anderen Landes stammen (§ 65 Absatz 4 NBauO). Geprüft wird der Nachweis zum Beispiel bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Die Prüfung nimmt die Bauaufsicht vor, in Bremen durch anerkannte Prüfingenieure in ihrem Auftrag. Welche Regeln an Ihrem Bauort gelten und wer was unterschreibt, klären wir vor dem Auftrag.

Nach den Eurocodes, den europäischen Bemessungsnormen DIN EN 1990 bis DIN EN 1999, jeweils zusammen mit dem deutschen Nationalen Anhang. Sie sind in Deutschland bauaufsichtlich eingeführt. Die Normen werden derzeit zu einer zweiten Generation überarbeitet. Wir planen immer nach dem Stand, der für Ihren Bauantrag gilt.

Zu den Grundleistungen zählen nach § 51 HOAI die Phasen 1 bis 6, also Beratung, Tragwerkskonzept, Berechnung, Genehmigungsunterlagen, Positions-, Schal- und Bewehrungspläne sowie Mengen für die Ausschreibung. Besondere Leistungen werden gesondert vereinbart, zum Beispiel Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau, Nachweise von Anschlüssen, Heißbemessung im Brandschutz oder die Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle.

Immer dann, wenn tragende Bauteile neu entstehen oder verändert werden: beim Neubau, beim Anbau, bei der Aufstockung, beim Öffnen einer tragenden Wand, beim Dachausbau oder wenn ein Bauteil zusätzliche Lasten bekommt, etwa durch eine Solaranlage.

Für genehmigungspflichtige Vorhaben verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis als Teil der Bauvorlagen, in Bremen nach § 66 BremLBO, in Niedersachsen nach § 65 NBauO. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt diese Pflicht, die Sicherheit des Bauteils aber nicht. Im Zweifel genügt oft ein kurzer Ortstermin, um das zu klären.

Passende LeistungenTragwerksplanungStatik im Umbau

Meist beides, aber nicht immer in einer Person. Die Objektplanung, also Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Bauleitung, liegt traditionell bei Architekten. Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich die Statik, liegt bei Bauingenieuren. Bei einem Neubau brauchen Sie in der Regel beide Leistungen. Bei einem Wanddurchbruch genügt oft ein Tragwerksplaner, bei einem Bauantrag für ein einfaches Vorhaben eine bauvorlageberechtigte Person.

Bei uns kommen beide Leistungen aus einem Büro. Das spart Schnittstellen und Abstimmungsrunden. Welche Berufsbezeichnungen und Kammereintragungen unser Büro führt, steht auf der Seite Qualifikation und im Impressum.

Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung

Ein Tragwerksplaner entwirft und berechnet das Gerüst eines Gebäudes: Fundamente, Wände, Stützen, Decken, Träger und Dach. Er weist nach, dass das Bauwerk seine Lasten sicher abträgt und dabei gebrauchstauglich bleibt. Das Ergebnis ist die statische Berechnung, ergänzt durch Pläne für Bewehrung, Stahl- oder Holzbauteile.

„Statiker“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Maßgeblich ist, wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf, und das regelt das Land des Bauorts. In Bremen ist das bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 eine Person, die in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer eingetragen ist, oder ein anerkannter Prüfingenieur für Standsicherheit (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen müssen Nachweise, die die Bauaufsicht nicht prüft, von einer Person aus der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen oder eines anderen Landes stammen (§ 65 Absatz 4 NBauO).

Passende LeistungenTragwerksplanung

Die Prüfstatik ist die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Ob und für welche Gebäude sie nötig ist, regelt die Landesbauordnung. In Bremen führen sie anerkannte Prüfingenieure für Standsicherheit im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde durch. Vorgeschrieben ist sie dort bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 und bei einigen anderen Bauwerken nur, wenn ein Kriterienkatalog es verlangt. Bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 entfällt sie grundsätzlich, die Bauaufsicht kann sie im begründeten Einzelfall aber fordern (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen ist der Nachweis unter anderem bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 zu prüfen (§ 65 NBauO).

Wer die Statik erstellt, prüft sie nicht selbst. Dieses Vier-Augen-Prinzip schützt Sie als Bauherr. Davon zu unterscheiden ist die private statische Prüfung, die Sie selbst beauftragen, etwa als Zweitmeinung.

Passende LeistungenStatische PrüfungTragwerksplanung

Die Landesbauordnungen nennen als bautechnische Nachweise unter anderem Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz (Bremen: § 66 BremLBO, Niedersachsen: § 65 NBauO). Der Schallschutz wird meist nach DIN 4109 nachgewiesen. Hinzu kommt der energetische Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit der Reform 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz geführt wird.

Für Brandschutznachweise gelten je nach Gebäudeklasse eigene Anforderungen, etwa eine Prüfung oder die Erstellung durch eingetragene Brandschutzplaner. Wir erstellen die Nachweise, für die wir qualifiziert sind, und koordinieren Fachleute für die übrigen. Welche Nachweise Ihr Vorhaben braucht, klären wir am Anfang der Genehmigungsplanung.

Passende LeistungenBauantragTragwerksplanung

Eine pauschale Antwort wäre unseriös, denn das Honorar hängt von mehreren Faktoren ab: von den anrechenbaren Kosten des Vorhabens, vom Schwierigkeitsgrad (die HOAI kennt fünf Honorarzonen), von den beauftragten Leistungsphasen und davon, ob im Bestand gebaut wird. Besondere Leistungen wie BIM-Modellierung oder Gutachten kommen gesondert hinzu.

Die Honorartafeln der HOAI sind Orientierungswerte. Das Honorar vereinbaren wir mit Ihnen vor Beginn in Textform, bezogen auf genau die Leistungen, die Sie beauftragen. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, was Sie bekommen und womit Sie rechnen können.

Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung

Ja. Wir arbeiten als Tragwerksplaner auch für Projekte, die andere Büros entwerfen, und tauschen Pläne und Modelle in dem Format aus, das Ihr Büro nutzt, auf Wunsch über IFC. Sprechen Sie uns früh an: Je eher das Tragwerk mitgedacht wird, desto weniger Änderungen kosten später Zeit. Die übernommenen Leistungsphasen halten wir in der Beauftragung eindeutig fest.

Passende LeistungenTragwerksplanungBIM

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Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.