01Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Bauantrag, Statik und Honorar
- 17 Fragen
- Rechtsstand Oktober 2026
01Thema
Grundlagen
3 Fragen
Immer dann, wenn tragende Bauteile neu entstehen oder verändert werden: beim Neubau, beim Anbau, bei der Aufstockung, beim Öffnen einer tragenden Wand, beim Dachausbau oder wenn ein Bauteil zusätzliche Lasten bekommt, etwa durch eine Solaranlage.
Für genehmigungspflichtige Vorhaben verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis als Teil der Bauvorlagen, in Bremen nach § 66 BremLBO, in Niedersachsen nach § 65 NBauO. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt diese Pflicht, die Sicherheit des Bauteils aber nicht. Im Zweifel genügt oft ein kurzer Ortstermin, um das zu klären.
Passende LeistungenTragwerksplanungStatik im Umbau
Meist beides, aber nicht immer in einer Person. Die Objektplanung, also Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Bauleitung, liegt traditionell bei Architekten. Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich die Statik, liegt bei Bauingenieuren. Bei einem Neubau brauchen Sie in der Regel beide Leistungen. Bei einem Wanddurchbruch genügt oft ein Tragwerksplaner, bei einem Bauantrag für ein einfaches Vorhaben eine bauvorlageberechtigte Person.
Bei uns kommen beide Leistungen aus einem Büro. Das spart Schnittstellen und Abstimmungsrunden. Welche Berufsbezeichnungen und Kammereintragungen unser Büro führt, steht auf der Seite Qualifikation und im Impressum.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung
Ein Tragwerksplaner entwirft und berechnet das Gerüst eines Gebäudes: Fundamente, Wände, Stützen, Decken, Träger und Dach. Er weist nach, dass das Bauwerk seine Lasten sicher abträgt und dabei gebrauchstauglich bleibt. Das Ergebnis ist die statische Berechnung, ergänzt durch Pläne für Bewehrung, Stahl- oder Holzbauteile.
„Statiker“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Maßgeblich ist, wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf, und das regelt das Land des Bauorts. In Bremen ist das bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 eine Person, die in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer eingetragen ist, oder ein anerkannter Prüfingenieur für Standsicherheit (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen müssen Nachweise, die die Bauaufsicht nicht prüft, von einer Person aus der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen oder eines anderen Landes stammen (§ 65 Absatz 4 NBauO).
Passende LeistungenTragwerksplanung
02Thema
Genehmigung
4 Fragen
Die Prüfstatik ist die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Ob und für welche Gebäude sie nötig ist, regelt die Landesbauordnung. In Bremen führen sie anerkannte Prüfingenieure für Standsicherheit im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde durch. Vorgeschrieben ist sie dort bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 und bei einigen anderen Bauwerken nur, wenn ein Kriterienkatalog es verlangt. Bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 entfällt sie grundsätzlich, die Bauaufsicht kann sie im begründeten Einzelfall aber fordern (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen ist der Nachweis unter anderem bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 zu prüfen (§ 65 NBauO).
Wer die Statik erstellt, prüft sie nicht selbst. Dieses Vier-Augen-Prinzip schützt Sie als Bauherr. Davon zu unterscheiden ist die private statische Prüfung, die Sie selbst beauftragen, etwa als Zweitmeinung.
Passende LeistungenStatische PrüfungTragwerksplanung
Schritt 1: Wir klären, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, unter die Genehmigungsfreistellung fällt oder ein vereinfachtes beziehungsweise umfassendes Genehmigungsverfahren braucht.
Schritt 2: Eine bauvorlageberechtigte Person erstellt die Bauvorlagen. Dazu gehören Zeichnungen, Baubeschreibung und die bautechnischen Nachweise, zum Beispiel die Statik.
Schritt 3: Die Unterlagen werden eingereicht, je nach Land und Gemeinde auf unterschiedlichen Wegen, heute meist digital. Die Regeln des Bauortes gelten.
Schritt 4: Die Bauaufsicht prüft den Antrag und fragt bei Bedarf nach. Am Ende steht der Bescheid.
Wie lange das dauert, hängt vom Verfahren, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von der Behörde ab. Eine feste Dauer versprechen wir nicht.
Passende LeistungenBauantrag
Die Landesbauordnungen nennen als bautechnische Nachweise unter anderem Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz (Bremen: § 66 BremLBO, Niedersachsen: § 65 NBauO). Der Schallschutz wird meist nach DIN 4109 nachgewiesen. Hinzu kommt der energetische Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit der Reform 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz geführt wird.
Für Brandschutznachweise gelten je nach Gebäudeklasse eigene Anforderungen, etwa eine Prüfung oder die Erstellung durch eingetragene Brandschutzplaner. Wir erstellen die Nachweise, für die wir qualifiziert sind, und koordinieren Fachleute für die übrigen. Welche Nachweise Ihr Vorhaben braucht, klären wir am Anfang der Genehmigungsplanung.
Passende LeistungenBauantragTragwerksplanung
Die Landesbauordnungen teilen Gebäude in fünf Klassen ein, vor allem nach Höhe und Zahl der Nutzungseinheiten. In Bremen und Niedersachsen gilt: Gebäudeklasse 1 bis 3 reicht bis sieben Meter Höhe, Gebäudeklasse 4 bis dreizehn Meter, Gebäudeklasse 5 umfasst alle übrigen Gebäude. Von der Klasse hängt ab, wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf, ob er bauaufsichtlich geprüft wird und welche Brandschutzanforderungen gelten.
Für Sie heißt das: Schon wenige Dezimeter Höhe können beim Aufstocken oder Ausbauen zu einer höheren Klasse führen und Aufwand und Kosten verändern. Wir prüfen die Einstufung deshalb früh.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungUmbau und Sanierung
03Thema
Kosten und Honorar
3 Fragen
Eine pauschale Antwort wäre unseriös, denn das Honorar hängt von mehreren Faktoren ab: von den anrechenbaren Kosten des Vorhabens, vom Schwierigkeitsgrad (die HOAI kennt fünf Honorarzonen), von den beauftragten Leistungsphasen und davon, ob im Bestand gebaut wird. Besondere Leistungen wie BIM-Modellierung oder Gutachten kommen gesondert hinzu.
Die Honorartafeln der HOAI sind Orientierungswerte. Das Honorar vereinbaren wir mit Ihnen vor Beginn in Textform, bezogen auf genau die Leistungen, die Sie beauftragen. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, was Sie bekommen und womit Sie rechnen können.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung
Nicht mehr in der früheren Form. Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Die HOAI wurde daraufhin neu gefasst.
Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurden, gelten die Honorartafeln als Orientierungswerte. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung in Textform. Fehlt sie, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz. Verbraucher müssen vor Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen werden, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden kann (§ 7 HOAI). Für ältere Verträge hat die Rechtsprechung eigene Maßstäbe entwickelt; das ist eine Frage für Juristen.
Nein. Sie können nur die Phasen beauftragen, die Sie brauchen, zum Beispiel Entwurf und Genehmigung oder nur die Tragwerksplanung. Werden nicht alle Leistungsphasen übertragen, dürfen nach § 8 Absatz 1 HOAI auch nur die übertragenen berechnet werden. Die Vereinbarung erfolgt in Textform.
Bedenken sollten Sie, dass die Phasen aufeinander aufbauen. Wer etwa die Ausführungsplanung auslässt, riskiert Lücken auf der Baustelle. Wir sagen Ihnen offen, wo ein Weglassen sinnvoll ist und wo nicht.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungAusführungsplanung
04Thema
Bauen im Bestand
1 Frage
Das entscheiden zwei Fragen. Erstens: Was erlaubt das Baurecht? Bebauungsplan, Abstandsflächen, Geschosszahl und Denkmalschutz setzen Grenzen. Zweitens: Was trägt das Gebäude? Fundamente, Wände und Decken müssen die zusätzlichen Lasten aufnehmen können, oder sie müssen verstärkt werden.
Ein Praxishinweis: Liegt das Gebäude nach der Aufstockung höher als sieben Meter (gemessen nach der Landesbauordnung), gehört es mindestens zur Gebäudeklasse 4. Dann gelten strengere Anforderungen, etwa die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Wir klären beides, bevor die eigentliche Planung beginnt.
Passende LeistungenUmbau und SanierungStatik im UmbauMachbarkeit
05Thema
Digitale Planung
2 Fragen
BIM bedeutet, dass das Gebäude als digitales Modell geplant wird, in dem alle Fachplanungen zusammenlaufen. Für Bauherren zählen vor allem drei Dinge: Konflikte zwischen den Gewerken fallen früh auf und nicht erst auf der Baustelle. Mengen und Kosten lassen sich verlässlicher aus dem Modell ableiten. Und nach der Fertigstellung haben Sie eine Dokumentation, die dem gebauten Zustand entspricht.
Der Nutzen wächst mit Größe und Komplexität des Vorhabens. Bei einfachen Projekten kann klassische Planung genügen. Die HOAI führt die Modellbearbeitung als Besondere Leistung, sie wird deshalb gesondert vereinbart.
Passende LeistungenBIM
Das hängt vom Land ab. In der Stadtgemeinde Bremen sind Bauvorlagen seit dem 1. Juli 2026 im Regelfall digital über das Serviceportal einzureichen. In Niedersachsen müssen Entwurfsverfasser Anträge seit dem 1. Januar 2024 elektronisch über ein Nutzerkonto übermitteln. Für andere Länder und Orte gelten eigene Regeln. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass sie dem jeweils geforderten Weg entsprechen, und übernehmen die Einreichung für Sie.
Passende LeistungenBauantrag
06Thema
Zusammenarbeit
4 Fragen
Hilfreich sind die Adresse des Grundstücks oder Gebäudes, eine kurze Beschreibung des Vorhabens, vorhandene Pläne und Fotos sowie Ihre Vorstellungen zu Budget und Zeitrahmen. Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis: Vieles klären wir im Gespräch oder bei einem Ortstermin.
Pläne und Unterlagen schicken Sie uns am besten per E-Mail. Einen Upload über das Kontaktformular gibt es nicht.
Ja. Wir arbeiten als Tragwerksplaner auch für Projekte, die andere Büros entwerfen, und tauschen Pläne und Modelle in dem Format aus, das Ihr Büro nutzt, auf Wunsch über IFC. Sprechen Sie uns früh an: Je eher das Tragwerk mitgedacht wird, desto weniger Änderungen kosten später Zeit. Die übernommenen Leistungsphasen halten wir in der Beauftragung eindeutig fest.
Passende LeistungenTragwerksplanungBIM
Wir übernehmen Vorhaben in ganz Deutschland. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: In jedem Land gelten andere Regeln, und wir planen nach dem Recht des Bauortes. Ortstermine und die Begleitung der Baustelle stimmen wir mit Ihnen für den jeweiligen Standort ab. Wer in Ihrem Land bauvorlageberechtigt sein muss und welche Eintragung dafür gilt, klären wir im Erstgespräch.
Ihre Angaben aus dem Kontaktformular verwenden wir, um Ihre Anfrage zu beantworten. Welche Daten dabei verarbeitet werden und welche Rechte Sie haben, steht in der Datenschutzerklärung. Pläne und Unterlagen zu Ihrem Vorhaben behandeln wir vertraulich. Das entspricht auch den Berufspflichten für Architekten und Ingenieure, die zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verpflichten. Statistik und Reichweitenmessung auf dieser Website setzen wir nur nach Ihrer Einwilligung ein.
Die Antworten erklären die Rechtslage im Stand Oktober 2026: Bundesrecht wie die HOAI, dazu Niedersachsen und Bremen als Beispiele für das Landesrecht. Sie ersetzen keine Beratung zu Ihrem Vorhaben. Maßgeblich ist stets das Recht des Bauortes zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Landesbauordnungen ändern sich laufend, die Bremische Landesbauordnung zum Beispiel zum 1. Januar 2027. Die Angaben zu Niedersachsen beruhen auf dem Ingenieurgesetz und den Arbeitshilfen der niedersächsischen Kammern (2024 und 2025). Andere Länder regeln diese Fragen in ihren eigenen Gesetzen.
Frage offen?
Fragen Sie uns direkt
Wenn Ihre Frage hier fehlt, schreiben oder rufen Sie uns an. Wir antworten konkret zu Ihrem Vorhaben.