Architektur
Bauantrag und Genehmigungsplanung
Wir bringen Ihr Vorhaben genehmigungsfähig zu Papier, reichen es ein und begleiten das Verfahren bis zum Bescheid.
03Architektur
01Überblick
Die Ausführungsplanung übersetzt den genehmigten Entwurf in Pläne, nach denen gebaut werden kann. Hier fallen Entscheidungen, die später auf der Baustelle Zeit und Geld sparen oder kosten: Wie schließt die Decke an die Wand an? Wo laufen die Leitungen? Wie wird abgedichtet? Wir zeichnen Grundrisse, Schnitte und Details im Maßstab 1:50 bis 1:1, stimmen sie mit Tragwerk, Haustechnik und Bauphysik ab und halten die Pläne während der Bauzeit aktuell.
Schal- und Bewehrungspläne der Tragwerksplanung führen wir mit den Plänen der Objektplanung zusammen. Die ausführenden Firmen erhalten eindeutige Unterlagen, und für Missverständnisse bleibt weniger Raum.
Einordnung in die HOAI
Entspricht der Leistungsphase 5. In der Tragwerksplanung gehören Schal-, Bewehrungs- und Konstruktionspläne mit Leitdetails dazu, Werkstattzeichnungen sind eine Besondere Leistung.
02Leistungsumfang
8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.
03Leistungsphasen
Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.
Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.
LP 5
Ausführungsplanung
Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
04Auftraggeber
Diese Leistung beauftragen vor allem:
Bauherren mit Generalunternehmer oder Einzelvergabe
Bauträger
Gewerbliche Bauherren
05Häufige Fragen
Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.
In aller Regel ja. Die Genehmigungsunterlagen zeigen, was gebaut werden darf, aber nicht, wie jedes Bauteil ausgeführt wird. Ohne Ausführungsplanung entscheiden Firmen Details auf der Baustelle nach eigenem Ermessen. Das führt häufiger zu Nachträgen und Mängeln.
Dann erstellt oft der Generalunternehmer die Ausführungsplanung selbst. Wir können in diesem Fall prüfen, ob die Pläne dem Entwurf und der Genehmigung entsprechen, und Ihre Interessen als Bauherr vertreten. Welche Aufgaben sinnvoll bei Ihnen und welche beim Unternehmer liegen, besprechen wir vor der Beauftragung.
Änderungen sind möglich, solange sie mit der Genehmigung und der Statik vereinbar sind. Wir prüfen die Auswirkungen auf Kosten, Termine und Nachweise und schreiben die Pläne fort. Änderungen, die Genehmigung oder Standsicherheit betreffen, brauchen zusätzliche Abstimmungen.
Nein. Sie können nur die Phasen beauftragen, die Sie brauchen, zum Beispiel Entwurf und Genehmigung oder nur die Tragwerksplanung. Werden nicht alle Leistungsphasen übertragen, dürfen nach § 8 Absatz 1 HOAI auch nur die übertragenen berechnet werden. Die Vereinbarung erfolgt in Textform.
Bedenken sollten Sie, dass die Phasen aufeinander aufbauen. Wer etwa die Ausführungsplanung auslässt, riskiert Lücken auf der Baustelle. Wir sagen Ihnen offen, wo ein Weglassen sinnvoll ist und wo nicht.
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06Weiterlesen
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