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10Ingenieurbau

Statik für Photovoltaik: trägt Ihr Dach die Anlage?

Wir prüfen, ob Ihr Dach die Zusatzlast einer Solaranlage oder eines Dachaufbaus aufnehmen kann.
  • LP 3–4
  • Ingenieurbau
  • Deutschlandweit

01Überblick

Worum es geht

Eine Photovoltaikanlage wiegt mehr, als man ihr ansieht, und sie verändert, wie Wind und Schnee auf das Dach wirken. Bei Flachdächern kommen oft Ballast oder Aufständerungen hinzu. Wir prüfen, ob Dachtragwerk und Unterbau die zusätzlichen Lasten aufnehmen: Sparren und Pfetten beim Steildach, Decke und Attika beim Flachdach. Grundlage sind die Lastannahmen für Schnee und Wind nach Eurocode 1 und eine Begehung des Dachs.

Zeigt die Prüfung Reserven, bestätigen wir das schriftlich. Reicht die Tragfähigkeit nicht, zeigen wir, wie sich das Dach verstärken oder die Last verteilen lässt. Ob eine Solaranlage genehmigungsfrei ist, regelt die Landesbauordnung des Bauorts: In Bremen ist sie auf Dachflächen in der Regel verfahrensfrei (§ 61 BremLBO). Ob das Dach sie tragen kann, ist damit nicht beantwortet.

Einordnung in die HOAI

Je nach Umfang eine Einzelleistung der Tragwerksplanung oder eine gutachterliche Beurteilung. Der Leistungsumfang wird vorab schriftlich festgelegt.

02Leistungsumfang

Was Sie erhalten

7 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.

  1. 01Begehung und Aufnahme des Dachaufbaus
  2. 02Lastermittlung für Eigengewicht, Aufständerung, Schnee und Wind nach Eurocode 1
  3. 03Nachweis von Sparren, Pfetten oder Dachdecke
  4. 04Beurteilung der Lasteinleitung an den Befestigungspunkten
  5. 05Verstärkungs- oder Lastverteilungsvorschlag, falls erforderlich
  6. 06Schriftlicher Nachweis für Installateur, Versicherer oder Hausverwaltung
  7. 07Prüfung weiterer Zusatzlasten, etwa durch Technikaufbauten oder Dachbegrünung

03Leistungsphasen

Wo „PV und Dachlasten“ in der HOAI steht

Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  • LP 3

    Den Entwurf durcharbeiten

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, bei Gebäuden meist im Maßstab 1:100
    • Objektbeschreibung
    • Kostenberechnung nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenschätzung
    • Fortgeschriebener Terminplan

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
    • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
    • Hauptabmessungen und konstruktive Details festlegen
    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz überschlägig ermitteln
  • LP 4

    Genehmigung beantragen

    Genehmigungsplanung

    Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Vollständige, geprüfte Bauvorlagen
    • Eingereichten Antrag samt bautechnischen Nachweisen
    • Anträge auf Abweichungen oder Befreiungen, falls nötig

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Prüffähige statische Berechnung unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen
    • Positionspläne für das Tragwerk
    • Tragwerksunterlagen zur Genehmigung zusammenstellen
    • Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren

04Auftraggeber

Für wen wir das tun

Diese Leistung beauftragen vor allem:

  • 01

    Eigentümer von Wohngebäuden

  • 02

    Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften

  • 03

    Betreiber von Hallen und Gewerbebauten

  • 04

    Solarunternehmen und Installationsbetriebe

05Häufige Fragen

Fragen zu „PV und Dachlasten“

Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.

Ob eine Baugenehmigung nötig ist, regelt die Landesbauordnung des Bauorts. In Bremen brauchen Solaranlagen auf Dachflächen in der Regel keine (§ 61 BremLBO). Die Frage der Tragfähigkeit bleibt trotzdem: Für die Sicherheit des Daches ist der Eigentümer verantwortlich, und Überlastung kann zu teuren Schäden führen. Bei Flachdächern, Hallen und älteren Dächern ist eine Prüfung besonders ratsam. Wer sie schuldet, hängt davon ab, wer die Anlage plant und installiert.

Der Dachaufbau mit Baujahr, Fotos vom Dachstuhl oder der Dachfläche, die geplante Modulbelegung und das vorgesehene Montagesystem. Gibt es Pläne oder eine alte Statik, helfen sie sehr. Sonst nehmen wir den Bestand bei einer Begehung auf.

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind Dachkonstruktion, Zustand der Bauteile, Standort sowie Schnee- und Windlasten. Deshalb rechnen wir an Ihrem Dach nach, statt mit Faustwerten zu arbeiten.

06Weiterlesen

Verwandte Leistungen

PV und Dachlasten

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.