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13Ingenieurbau

Statische Prüfung und Gegenrechnung: die unabhängige Zweitmeinung

Eine unabhängige Zweitmeinung zu Berechnungen und Plänen, im Auftrag von Bauherren, Banken oder Bauträgern.
  • LP 3–5
  • Ingenieurbau
  • Deutschlandweit

01Überblick

Worum es geht

Manchmal soll jemand Unabhängiges nachrechnen: eine fremde Statik, eine Bemessung oder die Ausführungsplanung eines Anbieters. Wir prüfen Berechnungen auf Vollständigkeit, Lastannahmen, Nachweisführung und Normkonformität, rechnen maßgebende Stellen unabhängig nach und fassen das Ergebnis in einem Prüfbericht zusammen.

Das ist eine private, vom Auftraggeber beauftragte Prüfung. Von der bauaufsichtlichen Prüfung ist sie klar zu trennen: Diese nimmt die Bauaufsichtsbehörde wahr, in Bremen durch anerkannte Prüfingenieure in ihrem Auftrag. Typische Anlässe sind eine Finanzierung, die belastbare Unterlagen verlangt, ein Angebot, das Sie nicht beurteilen können, oder Zweifel an einer geplanten Verstärkung im Bestand. Wir erklären Ihnen, wann welche Prüfung nötig ist, und helfen Ihnen, Anmerkungen aus einem Prüfbericht fachlich einzuordnen.

Einordnung in die HOAI

Die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist Sache der Bauaufsicht. In Bremen nehmen sie nach der Bremischen Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV) anerkannte Prüfingenieure im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Unsere Prüfung ersetzt sie nicht.

02Leistungsumfang

Was Sie erhalten

7 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.

  1. 01Sichtung der vorliegenden Berechnungen und Pläne
  2. 02Prüfung von Lastannahmen, statischem System und Nachweisführung
  3. 03Unabhängige Nachrechnung maßgebender Bauteile
  4. 04Prüfung von Ausführungsunterlagen auf Übereinstimmung mit der Statik
  5. 05Prüfbericht mit Feststellungen und Empfehlungen
  6. 06Einordnung von Anmerkungen eines Prüfingenieurs
  7. 07Rücksprache mit dem Verfasser der Statik, falls gewünscht

03Leistungsphasen

Wo „Statische Prüfung“ in der HOAI steht

Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  • LP 3

    Den Entwurf durcharbeiten

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, bei Gebäuden meist im Maßstab 1:100
    • Objektbeschreibung
    • Kostenberechnung nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenschätzung
    • Fortgeschriebener Terminplan

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
    • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
    • Hauptabmessungen und konstruktive Details festlegen
    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz überschlägig ermitteln
  • LP 4

    Genehmigung beantragen

    Genehmigungsplanung

    Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Vollständige, geprüfte Bauvorlagen
    • Eingereichten Antrag samt bautechnischen Nachweisen
    • Anträge auf Abweichungen oder Befreiungen, falls nötig

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Prüffähige statische Berechnung unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen
    • Positionspläne für das Tragwerk
    • Tragwerksunterlagen zur Genehmigung zusammenstellen
    • Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren
  • LP 5

    Pläne zum Bauen

    Ausführungsplanung

    Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, je nach Bedarf im Maßstab 1:50 bis 1:1
    • Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerks
    • Aufeinander abgestimmte Fachpläne

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Ergebnisse aus Entwurf und Genehmigung durcharbeiten
    • Schalpläne und zeichnerische Darstellung der Konstruktionen, zum Beispiel Bewehrungspläne
    • Stahl- und Stücklisten als Ergänzung
    • Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren fortführen

04Auftraggeber

Für wen wir das tun

Diese Leistung beauftragen vor allem:

  • 01

    Bauherren, die eine Zweitmeinung wünschen

  • 02

    Banken und Finanzierer

  • 03

    Bauträger und Generalunternehmer

  • 04

    Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen

05Häufige Fragen

Fragen zu „Statische Prüfung“

Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.

Unter Prüfstatik versteht man die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Ob und wie sie stattfindet, regelt die Landesbauordnung. In Bremen übernehmen sie anerkannte Prüfingenieure für Standsicherheit im Auftrag der Bauaufsicht. Sie ist bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 vorgeschrieben, in Niedersachsen bei Wohngebäuden dieser Klassen, und bei kleineren Gebäuden in bestimmten Fällen. Davon zu unterscheiden ist die private statische Prüfung, die Sie als Auftraggeber selbst beauftragen.

Zum Beispiel, wenn ein Anbieter eine Statik liefert, die Sie nicht beurteilen können, wenn eine Bank belastbare Unterlagen verlangt oder wenn Sie im Bestand Kosten für eine Verstärkung hinterfragen möchten. Die Prüfung hilft, Risiken früh zu erkennen und Nachträge fachlich einzuordnen.

Nein. Wer eine Statik erstellt, prüft sie nicht unabhängig selbst. Eigene Berechnungen kontrollieren wir intern. Eine unabhängige Prüfung beauftragen Sie bei einem anderen Büro oder bei einem Prüfingenieur.

Die Prüfstatik ist die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Ob und für welche Gebäude sie nötig ist, regelt die Landesbauordnung. In Bremen führen sie anerkannte Prüfingenieure für Standsicherheit im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde durch. Vorgeschrieben ist sie dort bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 und bei einigen anderen Bauwerken nur, wenn ein Kriterienkatalog es verlangt. Bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 entfällt sie grundsätzlich, die Bauaufsicht kann sie im begründeten Einzelfall aber fordern (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen ist der Nachweis unter anderem bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 zu prüfen (§ 65 NBauO).

Wer die Statik erstellt, prüft sie nicht selbst. Dieses Vier-Augen-Prinzip schützt Sie als Bauherr. Davon zu unterscheiden ist die private statische Prüfung, die Sie selbst beauftragen, etwa als Zweitmeinung.

Passende LeistungenStatische PrüfungTragwerksplanung

06Weiterlesen

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Statische Prüfung

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Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.