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09Ingenieurbau

Statik für Wanddurchbruch, Umbau und Aufstockung

Wir rechnen nach, wohin die Lasten gehen, bevor eine tragende Wand geöffnet oder ein Geschoss aufgesetzt wird.
  • LP 2–5
  • Ingenieurbau
  • Deutschlandweit

01Überblick

Worum es geht

Eine Wand öffnen, eine Decke durchbrechen, ein Geschoss aufsetzen oder den Dachstuhl ausbauen: Sobald tragende Bauteile betroffen sind, muss jemand nachrechnen, wohin die Lasten gehen. Wir ermitteln, wie das Gebäude heute trägt, welche Lasten ein Eingriff verändert und mit welchem Träger, Sturz oder welchen Stützen sich eine Wand ersetzen lässt. Dazu gehören die Lastabtragung bis in die Fundamente, die Sicherung während der Bauzeit und eine klare Beschreibung für die ausführende Firma.

Meist beginnen wir mit einem Ortstermin und den vorhandenen Plänen. Fehlen Unterlagen, erfassen wir den Bestand so weit wie nötig selbst. Sie erhalten einen Nachweis, der für Bauaufsicht, Eigentümergemeinschaft und Handwerker gleichermaßen nachvollziehbar ist.

Einordnung in die HOAI

Für Umbauten und Modernisierungen kann nach § 52 Absatz 4 HOAI ein Zuschlag in Textform vereinbart werden. Die Mitwirkung bei der Überwachung der Tragwerkseingriffe ist eine Besondere Leistung.

02Leistungsumfang

Was Sie erhalten

8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.

  1. 01Ortstermin und Sichtung vorhandener Unterlagen
  2. 02Lastermittlung und Verfolgen der Lastabtragung bis zu den Fundamenten
  3. 03Bemessung von Stürzen, Unterzügen, Trägern und Stützen in Stahl, Holz oder Stahlbeton
  4. 04Nachweis von Decken und Gründung bei zusätzlicher Belastung
  5. 05Aufstockung und Dachausbau: Nachweis des Bestands für die neuen Lasten
  6. 06Konzept zur Abfangung und Sicherung in der Bauzeit
  7. 07Konstruktionsskizzen und Hinweise für die ausführende Firma
  8. 08Abstimmung mit Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Prüfingenieur

03Leistungsphasen

Wo „Statik im Umbau“ in der HOAI steht

Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  • LP 2

    Lösungen vergleichen

    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

    Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Planungskonzept mit Varianten in Zeichnungen
    • Kostenschätzung nach DIN 276
    • Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen
    • Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Statisch-konstruktive Beratung zu Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
    • Tragwerkslösungen vergleichen: Baustoffe, Bauarten, Konstruktionsraster, Gründungsart
    • Mitwirken bei Kostenschätzung und Terminplanung
  • LP 3

    Den Entwurf durcharbeiten

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, bei Gebäuden meist im Maßstab 1:100
    • Objektbeschreibung
    • Kostenberechnung nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenschätzung
    • Fortgeschriebener Terminplan

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
    • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
    • Hauptabmessungen und konstruktive Details festlegen
    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz überschlägig ermitteln
  • LP 4

    Genehmigung beantragen

    Genehmigungsplanung

    Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Vollständige, geprüfte Bauvorlagen
    • Eingereichten Antrag samt bautechnischen Nachweisen
    • Anträge auf Abweichungen oder Befreiungen, falls nötig

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Prüffähige statische Berechnung unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen
    • Positionspläne für das Tragwerk
    • Tragwerksunterlagen zur Genehmigung zusammenstellen
    • Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren
  • LP 5

    Pläne zum Bauen

    Ausführungsplanung

    Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, je nach Bedarf im Maßstab 1:50 bis 1:1
    • Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerks
    • Aufeinander abgestimmte Fachpläne

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Ergebnisse aus Entwurf und Genehmigung durcharbeiten
    • Schalpläne und zeichnerische Darstellung der Konstruktionen, zum Beispiel Bewehrungspläne
    • Stahl- und Stücklisten als Ergänzung
    • Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren fortführen

04Auftraggeber

Für wen wir das tun

Diese Leistung beauftragen vor allem:

  • 01

    Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern

  • 02

    Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen

  • 03

    Käufer von Bestandsimmobilien

  • 04

    Handwerksbetriebe und Planungsbüros, die ein Tragwerk nachweisen lassen müssen

05Häufige Fragen

Fragen zu „Statik im Umbau“

Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.

Das hängt vom Land ab, denn jede Landesbauordnung regelt das selbst. In Bremen ist die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, also typischen Ein- und Zweifamilienhäusern, verfahrensfrei (§ 61 BremLBO). Eine Baugenehmigung brauchen Sie dann nicht. Für andere Länder, auch für Niedersachsen, prüfen wir die Regel an Ihrem Bauort, bevor wir Ihnen ein Angebot machen. Das ändert nichts daran, dass die Wand Lasten trägt und der Eingriff statisch nachgewiesen sein muss. Bei Mehrfamilienhäusern und höheren Gebäudeklassen sieht das Bauordnungsrecht in der Regel ein Verfahren und einen Nachweis vor.

Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte, falls vorhanden, Fotos der betroffenen Wand und Decke, das ungefähre Baujahr und eine Skizze, was Sie ändern möchten. Pläne und Unterlagen senden Sie uns einfach per E-Mail. Fehlen Unterlagen, klären wir beim Ortstermin, was zu erfassen ist.

Technisch ja, rechtlich kommt etwas hinzu. Teile des Gebäudes, die für Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, gehören nach § 5 Absatz 2 WEG nicht zum Sondereigentum, auch wenn sie in einer Wohnung liegen. Bei tragenden Wänden entscheidet deshalb die Eigentümergemeinschaft mit, und die Hausverwaltung sollte früh einbezogen werden. Unser Nachweis ist so aufgebaut, dass er dort vorgelegt werden kann.

Immer dann, wenn tragende Bauteile neu entstehen oder verändert werden: beim Neubau, beim Anbau, bei der Aufstockung, beim Öffnen einer tragenden Wand, beim Dachausbau oder wenn ein Bauteil zusätzliche Lasten bekommt, etwa durch eine Solaranlage.

Für genehmigungspflichtige Vorhaben verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis als Teil der Bauvorlagen, in Bremen nach § 66 BremLBO, in Niedersachsen nach § 65 NBauO. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt diese Pflicht, die Sicherheit des Bauteils aber nicht. Im Zweifel genügt oft ein kurzer Ortstermin, um das zu klären.

Passende LeistungenTragwerksplanungStatik im Umbau

Das entscheiden zwei Fragen. Erstens: Was erlaubt das Baurecht? Bebauungsplan, Abstandsflächen, Geschosszahl und Denkmalschutz setzen Grenzen. Zweitens: Was trägt das Gebäude? Fundamente, Wände und Decken müssen die zusätzlichen Lasten aufnehmen können, oder sie müssen verstärkt werden.

Ein Praxishinweis: Liegt das Gebäude nach der Aufstockung höher als sieben Meter (gemessen nach der Landesbauordnung), gehört es mindestens zur Gebäudeklasse 4. Dann gelten strengere Anforderungen, etwa die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Wir klären beides, bevor die eigentliche Planung beginnt.

Passende LeistungenUmbau und SanierungStatik im UmbauMachbarkeit

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Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.