Ingenieurbau
Bestandserfassung und Ertüchtigung
Wir erfassen, was gebaut wurde, rechnen nach, was es trägt, und entwickeln Verstärkungen, die zum Gebäude passen.
06Architektur
01Überblick
Wer im Bestand baut, plant mit Unbekannten: Was steckt hinter dem Putz? Wie sind Decken und Wände aufgebaut? Was wurde früher verändert? Wir beginnen deshalb mit einer genauen Bestandsaufnahme und einer Einschätzung des Zustands, bevor wir entwerfen. Darauf bauen Umbau, Anbau, Aufstockung, Nutzungsänderung und Sanierung auf, ob beim Altbau, beim Siedlungshaus oder bei der Gewerbehalle.
Architektur und Tragwerk entstehen gemeinsam, weil jeder Eingriff in Wände und Decken sofort eine statische Frage ist. Brandschutz, Schallschutz und energetische Anforderungen prüfen wir früh und nicht erst im Bauantrag. Bei Kulturdenkmälern stimmen wir uns mit der Denkmalpflege ab.
Einordnung in die HOAI
Umbauten und Modernisierungen sind in § 2 HOAI definiert. Wegen des höheren Aufwands kann nach § 6 Absatz 2 und § 36 HOAI ein Umbau- oder Modernisierungszuschlag in Textform vereinbart werden.
02Leistungsumfang
8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.
03Leistungsphasen
Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.
Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.
LP 1
Grundlagenermittlung
Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 2
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 3
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 4
Genehmigungsplanung
Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 5
Ausführungsplanung
Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 8
Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Auf der Baustelle wird kontrolliert, ob so gebaut wird, wie geplant und genehmigt. Kosten und Termine bleiben im Blick.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
04Auftraggeber
Diese Leistung beauftragen vor allem:
Eigentümer von Altbauten und Reihenhäusern
Käufer sanierungsbedürftiger Immobilien
Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen
Gewerbliche Eigentümer und Investoren
05Häufige Fragen
Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.
Weil der Bestand erst verstanden werden muss. Pläne fehlen oder stimmen nicht mehr, Bauteile sind verdeckt, und Materialien und Bauweisen der jeweiligen Zeit verhalten sich unterschiedlich. Dazu kommen Abstimmungen für Abbruch, Sicherung und Anschlüsse. Die HOAI trägt dem Rechnung: Für Umbauten und Modernisierungen kann ein Zuschlag auf das Honorar vereinbart werden.
Mit der Bestandsaufnahme und einer Einschätzung der Tragfähigkeit. Erst wenn feststeht, was das Gebäude hergibt, lassen sich Wünsche und Budget realistisch abgleichen. Das gilt besonders vor dem Kauf: Eine Begehung mit fachlicher Einschätzung ist günstiger als eine unerwartete Sanierung.
Eingriffe in ein Kulturdenkmal oder in seine Umgebung unterliegen zusätzlichen Anforderungen und brauchen die Abstimmung mit der Denkmalpflege. Denkmalrecht ist Landesrecht, die Regeln unterscheiden sich also von Land zu Land. Wir klären das zu Beginn, weil es Entwurf, Zeitplan und Kosten beeinflusst.
Die Landesbauordnungen teilen Gebäude in fünf Klassen ein, vor allem nach Höhe und Zahl der Nutzungseinheiten. In Bremen und Niedersachsen gilt: Gebäudeklasse 1 bis 3 reicht bis sieben Meter Höhe, Gebäudeklasse 4 bis dreizehn Meter, Gebäudeklasse 5 umfasst alle übrigen Gebäude. Von der Klasse hängt ab, wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf, ob er bauaufsichtlich geprüft wird und welche Brandschutzanforderungen gelten.
Für Sie heißt das: Schon wenige Dezimeter Höhe können beim Aufstocken oder Ausbauen zu einer höheren Klasse führen und Aufwand und Kosten verändern. Wir prüfen die Einstufung deshalb früh.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungUmbau und Sanierung
Das entscheiden zwei Fragen. Erstens: Was erlaubt das Baurecht? Bebauungsplan, Abstandsflächen, Geschosszahl und Denkmalschutz setzen Grenzen. Zweitens: Was trägt das Gebäude? Fundamente, Wände und Decken müssen die zusätzlichen Lasten aufnehmen können, oder sie müssen verstärkt werden.
Ein Praxishinweis: Liegt das Gebäude nach der Aufstockung höher als sieben Meter (gemessen nach der Landesbauordnung), gehört es mindestens zur Gebäudeklasse 4. Dann gelten strengere Anforderungen, etwa die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Wir klären beides, bevor die eigentliche Planung beginnt.
Passende LeistungenUmbau und SanierungStatik im UmbauMachbarkeit
06Weiterlesen
Ingenieurbau
Wir erfassen, was gebaut wurde, rechnen nach, was es trägt, und entwickeln Verstärkungen, die zum Gebäude passen.
Ingenieurbau
Wir rechnen nach, wohin die Lasten gehen, bevor eine tragende Wand geöffnet oder ein Geschoss aufgesetzt wird.
Architektur
Wir bringen Ihr Vorhaben genehmigungsfähig zu Papier, reichen es ein und begleiten das Verfahren bis zum Bescheid.
Ingenieurbau
Belastbare Einschätzungen zu Rissen, Setzungen und Tragfähigkeit, auch vor dem Kauf einer Immobilie.
Umbau und Sanierung
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.