Zum Inhalt springen

01Leistungen

Leistungen: Architektur und Ingenieurbau aus einem Büro

Vom ersten Entwurf bis zur Abnahme planen und rechnen wir in einem Büro. Sie können die gesamte Kette beauftragen oder einzelne Leistungen. Wenn Sie nur die Statik, nur den Bauantrag oder nur eine Zweitmeinung brauchen, ist das genauso willkommen.
  • 14 Leistungen
  • Architektur und Ingenieurbau
  • HOAI LP 1–9

01Angebot

Architektur und Ingenieurbau, aufeinander abgestimmt

Die Leistungsbilder folgen den Leistungsphasen der HOAI. Welche Phasen Sie beauftragen, entscheiden Sie. Das Honorar wird vor Beginn in Textform vereinbart.

Architektur

7 Leistungen

Entwurf, Genehmigung, Ausführung, Vergabe und Bauleitung: die Leistungsphasen der Objektplanung, mit Schwerpunkt auf Umbau und Bestand.

  1. 01Entwurf und VorplanungAus Ihren Anforderungen wird ein Konzept, das Sie vergleichen und beurteilen können: mit Varianten, Kostenrahmen und Tragwerksidee.LP 1–3
  2. 02Bauantrag und GenehmigungsplanungWir bringen Ihr Vorhaben genehmigungsfähig zu Papier, reichen es ein und begleiten das Verfahren bis zum Bescheid.LP 4
  3. 03AusführungsplanungAus dem genehmigten Entwurf werden Pläne und Details, nach denen Handwerker eindeutig bauen können.LP 5
  4. 04Ausschreibung und VergabeVergleichbare Angebote, ein nachvollziehbarer Preisspiegel und ein begründeter Vergabevorschlag.LP 6–7
  5. 05Bauleitung und ObjektüberwachungWir überwachen die Ausführung, kontrollieren Kosten und Termine und führen Sie bis zur mängelfreien Übergabe.LP 8–9
  6. 06Umbau, Sanierung und Bauen im BestandVom Anbau bis zur Aufstockung: Planung im Bestand beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme.LP 1–5, 8
  7. 07Machbarkeitsstudie und GrundlagenermittlungVor dem Kauf oder Projektstart klären, was zulässig ist, was es ungefähr kostet und ob es sich rechnet.LP 1–2

Ingenieurbau

7 Leistungen

Tragwerksplanung, Statik im Umbau, Gutachten, Prüfung und digitale Koordination: nachvollziehbar gerechnet und dokumentiert.

  1. 01Tragwerksplanung und StatikPrüffähige Statik nach Eurocode für Neubau, Umbau und Bestand, entwickelt gemeinsam mit dem Entwurf.LP 1–6
  2. 02Statik für Umbau, Wanddurchbruch und AufstockungWir rechnen nach, wohin die Lasten gehen, bevor eine tragende Wand geöffnet oder ein Geschoss aufgesetzt wird.LP 2–5
  3. 03Statik für Photovoltaik und DachlastenWir prüfen, ob Ihr Dach die Zusatzlast einer Solaranlage oder eines Dachaufbaus aufnehmen kann.LP 3–4
  4. 04Bestandserfassung und ErtüchtigungWir erfassen, was gebaut wurde, rechnen nach, was es trägt, und entwickeln Verstärkungen, die zum Gebäude passen.LP 1–3
  5. 05Gutachten und SchadensanalyseBelastbare Einschätzungen zu Rissen, Setzungen und Tragfähigkeit, auch vor dem Kauf einer Immobilie.LP 1
  6. 06Statische Prüfung und GegenrechnungEine unabhängige Zweitmeinung zu Berechnungen und Plänen, im Auftrag von Bauherren, Banken oder Bauträgern.LP 3–5
  7. 07BIM-Koordination und digitale PlanungArchitektur und Tragwerk in einem gemeinsamen Modell, offen austauschbar und früh auf Kollisionen geprüft.LP 2–3, 5, 9

02Leistungsphasen

Neun Leistungsphasen, ein roter Faden

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert die Planung in neun Leistungsphasen. Sie helfen, Aufgaben, Ergebnisse und Verantwortung klar zu trennen. Sie müssen nicht alle beauftragen: Werden nur einzelne Phasen übertragen, dürfen nach § 8 Absatz 1 HOAI auch nur diese berechnet werden.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  1. LP 1Gewichtung 2 %

    Klären, was gebraucht wird

    Grundlagenermittlung

    Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?

  2. LP 2Gewichtung 7 %

    Lösungen vergleichen

    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

    Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.

  3. LP 3Gewichtung 15 %

    Den Entwurf durcharbeiten

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.

  4. LP 4Gewichtung 3 %

    Genehmigung beantragen

    Genehmigungsplanung

    Alle Unterlagen, die die Behörde braucht, werden erstellt, zusammengeführt und eingereicht.

  5. LP 5Gewichtung 25 %

    Pläne zum Bauen

    Ausführungsplanung

    Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne mit allen Angaben, die für die Ausführung nötig sind.

  6. LP 6Gewichtung 10 %

    Ausschreibung vorbereiten

    Vorbereitung der Vergabe

    Leistungen werden so beschrieben und mit Mengen unterlegt, dass Firmen vergleichbare Angebote abgeben können.

  7. LP 7Gewichtung 4 %

    Firmen auswählen

    Mitwirkung bei der Vergabe

    Angebote werden eingeholt, geprüft und verglichen. Sie erhalten einen begründeten Vorschlag, wen Sie beauftragen sollten.

  8. LP 8Gewichtung 32 %

    Bauen begleiten

    Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

    Auf der Baustelle wird kontrolliert, ob so gebaut wird, wie geplant und genehmigt. Kosten und Termine bleiben im Blick.

  9. LP 9Gewichtung 2 %

    Nach der Übergabe

    Objektbetreuung

    Die Verantwortung endet nicht mit der Übergabe: Mängel werden vor Ablauf der Verjährungsfristen gesichtet und bewertet.

03Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie anrufen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Bauherren, Eigentümer und Planungsbüros am häufigsten stellen. Sie ersetzen keine Beratung zu Ihrem Vorhaben. Wenn etwas fehlt, fragen Sie uns.

Immer dann, wenn tragende Bauteile neu entstehen oder verändert werden: beim Neubau, beim Anbau, bei der Aufstockung, beim Öffnen einer tragenden Wand, beim Dachausbau oder wenn ein Bauteil zusätzliche Lasten bekommt, etwa durch eine Solaranlage.

Für genehmigungspflichtige Vorhaben verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis als Teil der Bauvorlagen, in Bremen nach § 66 BremLBO, in Niedersachsen nach § 65 NBauO. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt diese Pflicht, die Sicherheit des Bauteils aber nicht. Im Zweifel genügt oft ein kurzer Ortstermin, um das zu klären.

Passende LeistungenTragwerksplanungStatik im Umbau

Meist beides, aber nicht immer in einer Person. Die Objektplanung, also Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Bauleitung, liegt traditionell bei Architekten. Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich die Statik, liegt bei Bauingenieuren. Bei einem Neubau brauchen Sie in der Regel beide Leistungen. Bei einem Wanddurchbruch genügt oft ein Tragwerksplaner, bei einem Bauantrag für ein einfaches Vorhaben eine bauvorlageberechtigte Person.

Bei uns kommen beide Leistungen aus einem Büro. Das spart Schnittstellen und Abstimmungsrunden. Welche Berufsbezeichnungen und Kammereintragungen unser Büro führt, steht auf der Seite Qualifikation und im Impressum.

Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung

Schritt 1: Wir klären, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, unter die Genehmigungsfreistellung fällt oder ein vereinfachtes beziehungsweise umfassendes Genehmigungsverfahren braucht.

Schritt 2: Eine bauvorlageberechtigte Person erstellt die Bauvorlagen. Dazu gehören Zeichnungen, Baubeschreibung und die bautechnischen Nachweise, zum Beispiel die Statik.

Schritt 3: Die Unterlagen werden eingereicht, je nach Land und Gemeinde auf unterschiedlichen Wegen, heute meist digital. Die Regeln des Bauortes gelten.

Schritt 4: Die Bauaufsicht prüft den Antrag und fragt bei Bedarf nach. Am Ende steht der Bescheid.

Wie lange das dauert, hängt vom Verfahren, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von der Behörde ab. Eine feste Dauer versprechen wir nicht.

Passende LeistungenBauantrag

Die Prüfstatik ist die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Ob und für welche Gebäude sie nötig ist, regelt die Landesbauordnung. In Bremen führen sie anerkannte Prüfingenieure für Standsicherheit im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde durch. Vorgeschrieben ist sie dort bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 und bei einigen anderen Bauwerken nur, wenn ein Kriterienkatalog es verlangt. Bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 entfällt sie grundsätzlich, die Bauaufsicht kann sie im begründeten Einzelfall aber fordern (§ 66 BremLBO). In Niedersachsen ist der Nachweis unter anderem bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 zu prüfen (§ 65 NBauO).

Wer die Statik erstellt, prüft sie nicht selbst. Dieses Vier-Augen-Prinzip schützt Sie als Bauherr. Davon zu unterscheiden ist die private statische Prüfung, die Sie selbst beauftragen, etwa als Zweitmeinung.

Passende LeistungenStatische PrüfungTragwerksplanung

Alle Fragen

Nächster Schritt

Welche Leistung passt zu Ihrem Vorhaben?

Schildern Sie uns kurz, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, welche Leistungen sinnvoll sind und welche Sie nicht brauchen.